Konstruktionsbüro Holger Grüßing
KonstruktionsbüroHolger Grüßing

AGB

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(5) Erfüllungsort für sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis
ergebende Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist unser Firmensitz.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Wir sind auch berechtigt vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Enthält eine schriftliche Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Kunden genehmigt, sofern dieser nicht binnen 5 Werktagen schriftlich widerspricht. Mündliche Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung wirksam.

(2) Spätestens mit Auftragserteilung hat der Kunde uns einen diesbezüglich vollumfänglich bevollmächtigten Ansprechpartner zu benennen.

(3) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind in der Regel nur Näherungswerte und damit unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

(4) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

(5) Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Leistungs- und Lieferpflicht.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Pauschale Angebote sind für den Kunden kostenfrei. Individuelle Angebote und Kostenschätzungen kostenpflichtig, sofern es nicht zur Auftragsvergabe kommt.

(2) Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern wir Werkstücke an den Kunden zu versenden haben, gelten die Preise ab unserem Firmensitz ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn wir kraft zwingender gesetzlicher Regelung dazu verpflichtet sind.

(3) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung von uns zu vertreten ist, können wir den Preis, unter Berücksichtigung eingetretener Erhöhungen von Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von uns zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Preis um mehr als 30 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Bei langfristigen Vertragsverhältnisses sowie bei Vereinbarungen, die eine Liefer- oder Leistungsfrist von mehr als 3 Monaten enthalten, können wir eine Preisanpassung vornehmen, wenn nach Vertragsschluss die Lohn- und/oder Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Änderungen gestiegen sind.

(5) Berücksichtigen wir Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten diesem in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Kunde kurzfristig den Zeitpunkt der Erledigung eines Auftrages ändert und dadurch Tätigkeiten zur Nachtzeit, an Wochenenden oder Feiertagen durchgeführt werden müssen.

(6) Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern auf unseren Rechnungen nichts Abweichendes vermerkt ist.

(7) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszins verlangt.

(8) Wird die Auftragsabwicklung durch Gründe verzögert, welche nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, so sind wir berechtigt, dem Kunden trotzdem angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Diese dürfen insgesamt 90 % des Gesamtauftragswertes nicht überschreiten.

(9) Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir unbeschadet der sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Liefer- /Ausführungsfrist

Eine Liefer- oder Ausführungsfrist ist für uns unverbindlich, solange wir diese nicht schriftlich bestätigt haben. Unsere Frist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche und vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen (höhere Gewalt), zum Beispiel Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel, etc. Auch vom Kunden nachträglich veranlasste Änderungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Frist. Überschreiten daraus resultierende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen in diesem Falle nicht.

Verzögern sich allerdings Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, welche der Kunde zu vertreten hat, und schafft er nicht binnen angemessener Frist Abhilfe, sind wir entweder unter Aufrechterhaltung des Vertrages berechtigt Schadensersatz zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Im Falle der Kündigung hat uns der Kunde nicht nur die bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Vergütung zu zahlen, sondern auch sämtliche entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen.

§ 7 Abnahme / Gefahrübergang

Wir werden dem Kunden den geplanten Abnahmetermin mit 5 Werktagen Vorlaufzeit ankündigen. Der Kunde hat einen zur Abnahme umfänglich Bevollmächtigten zu diesem Termin zu entsenden. Die Abnahme ist schriftlich zu protokollieren und vom Kunden zu bestätigen. Der Kunde kann die Abnahme nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln bis zu deren Beseitigung verweigern. Ggf. ist die Abnahme unter Benennung der von uns binnen angemessener Frist zu behebenden Mängel zu erklären. Sollte sich die Abnahme aus Gründen verzögern, welche im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, so gilt die Abnahme als am angekündigten Termin erfolgt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung unserer Lieferung oder Leistung geht mit dem Zeitpunkt der Abnahme auf den Kunden über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen dem Kunden übergebenen schriftlichen und elektronischen Unterlagen, Abbildungen und Zeichnungen etc. vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. Der Vorbehalt gilt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger und bedingter Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

(2) Der Kunde ist zur Veräußerung, Belastung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände und Daten nicht befugt, jedoch zur Nutzung im geordneten Geschäftsgang berechtigt.

(3) Wird die Ware des Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns gelieferten Ware entspricht, wobei die Rechnungswerte der von uns gelieferten Ware maßgeblich sind.

§ 9 Datenschutz / Viren

Der Kunde stimmt zu, dass ihn betreffende personenbezogene Daten durch uns in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Diese Daten werden ausschließlich zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Ferner gestattet der Kunde seine Aufnahme in eine Referenzliste, welche auf unserer Webseite veröffentlicht werden darf.

Sämtliche dem Kunden übergebenen Datenträger werden vor der Übergabe mittels aktueller Software (aktueller G-Dater) auf Virenbefall gründlich überprüft. Es wird daher keinerlei Haftung für entstehende Schäden des Kunden übernommen, sollte sich doch eine Schadsoftware eingeschlichen haben.

§ 10 Mängelansprüche

(1) Liegt für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft vor, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die § 377ff HGB.

(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir auf Grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns für jeden Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme oder Lieferung der Ware.

§ 11 Schadensersatz

(1) Wir haften unbeschadet der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist unsererseits, unserer gesetzlicher Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(2) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

Stand: 21.Juli.2014

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